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06. Juni 2024, München

Reiseschutz greift bei Urlaubsausfall wegen Hochwasserschäden am Haus oder Eigentum

Ergiebiger Dauerregen und Unwetter mit Starkregen haben in weiten Teilen Bayerns für Hochwasser mit teils starken Überschwemmungen gesorgt. In vielen Gegenden wurden Häuser, Wohnungen und Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern stark beschädigt. Das Ausmaß der Schäden ist vielerorts derzeit noch nicht absehbar.
Bild: Wenn durch das Hochwasser ein erheblicher Schaden am Eigentum verursacht wurde, ist Reiserücktritt, Reiseumbuchung und Reiseabbruch möglich und wird von der Versicherung übernommen. Foto: stock.adobe.com Die Versicherungskammer Bayern weist darauf hin, dass ihre Versicherten durch ihre Reiseschutz-Versicherungen der Union Reiseversicherung (URV) geschützt sind, falls sie eine geplante Urlaubsreise aufgrund von Hochwasser-Schäden am Eigentum nicht antreten können. Auch ein notwendiger vorzeitiger Reiseabbruch kann – abhängig vom Tarif – ein Versicherungsfall sein.

In folgenden Fällen greift der Reiseschutz:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:

Kann eine Reise wegen des Hochwassers bzw. einer Überschwemmung nicht angetreten werden, weil ein erheblicher Schaden am Eigentum der oder des Versicherten entstanden ist, sind die entstehenden Stornokosten über die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erstattungsfähig. Alternativ kann die Reise auch umgebucht werden. In diesem Falle sind die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten versichert, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Ist das Eigentum nicht von der Überschwemmung betroffen und wird lediglich eine Gefährdungslage gesehen, greift der Versicherungsschutz indes nicht. Gleiches gilt bei einer Evakuierung, wenn das Eigentum nicht von einem Schaden betroffen ist.
Reise-Abbruch-Schutz / Rückreiseschutz:

Beinhaltet der gewählte Versicherungsschutz Leistungen bei Reiseabbruch, leistet die URV auch, wenn die Reise unplanmäßig beendet werden muss. Hier können beispielsweise Mehrkosten der Rückreise erstattet werden.

Ein erheblicher Schaden am Eigentum liegt vor, wenn die Schadenhöhe mindestens 2.500 Euro beträgt. Als Schadennachweise werden Schadenmeldungen beim Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherer anerkannt, ebenso Betroffenheitsbescheinigungen der Gemeinden oder Soforthilfeschreiben der Städte, Einsatznachweise von Feuerwehr und sonstigen Hilfsorganisationen sowie Gutachten.

Übrigens: Kann eine Reise wegen Hochwasser oder Überschwemmung am Urlaubsort nicht zum geplanten Termin beendet werden, dann können – sofern dies vertraglich vereinbart ist – über eine Reiseversicherung auch Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt erstattet werden.
Schadenmeldungen können Versicherte der Versicherungskammer Bayern über die Webseite der URV unter www.urv.de/content/privatkunden/service/schaden-melden/reiseruecktritt/ und telefonisch unter 0681/844-7555 mitteilen.

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Ansprechpartner*innen zum Thema:

Kristina Banasch

Unternehmenskommunikation
Konzern Versicherungskammer
+49 89 2160-4010 kristina.banasch@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer- Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
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