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04. Oktober 2024, München

Achtung Wildwechsel: Vorsicht auf den Straßen

Ein Wildunfall kann jeden treffen. Plötzlich läuft ein Reh, Hirsch oder Wildschwein über die Straße und der Fahrer hat keine Zeit mehr zu bremsen. Häufige Folgen: Tier tot, Auto verbeult, oder sogar Insassen verletzt. Wie verhalte ich mich richtig bei einem Wildunfall, wie kann ich ihm vorbeugen und welche Versicherung kommt bei einem Unfall für den Schaden auf?
Bild: Bei falschem Verhalten nach einem Wildunfall können Strafen drohen und sogar der Versicherungsschutz entfallen. Die beiliegenden Fotos sind bei Nennung „Copyright (c) Versicherungskammer“ zum Abdruck frei. In den kommenden Wochen sollten wir besonders gut auf Tiere achten, die die Fahrbahn kreuzen – vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung, denn das Risiko für einen Wildunfall steigt laut Deutschem Jagdverband (DJV) im Herbst und Winter erheblich. In Deutschland passiert rechnerisch alle zwei Minuten ein WildunfaInnoWard-Bildungspreis Rehen.

Wildunfällen vorbeugen

Um Unfälle zu vermeiden, sollte die Geschwindigkeit in der Dämmerung, insbesondere auf Wald- und Feldwegen, reduziert werden. Bei 80 statt 100 km/h ist der Bremsweg um 25 Meter kürzer. Das kann Leben retten. Taucht plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auf, sind drei Dinge wichtig: bremsen, abblenden, hupen. Außerdem ist mit weiteren Tieren zu rechnen, die auf die Fahrbahn laufen.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Trotz aller Vorsicht kann es zu einem Zusammenstoß kommen. „Wichtig ist dabei, Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen“, rät Paul Martens, Hauptabteilungsleiter Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer. Die Polizei informiert dann bei Bedarf den Jäger. Angefahrene Tiere sollten nicht angefasst oder mit Handschuhen von der Straße gezogen werden. Wichtig ist es, von lebenden Tieren Abstand zu halten. „In jedem Fall sollten Sie den Unfall dokumentieren und sich eine Bescheinigung von der Polizei oder Forstdienststelle ausstellen lassen, da die Versicherung den Wildschaden ohne Nachweis nicht ersetzt“, rät Martens.Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild. Darunter fallen Tiere wie Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse, Luchse, Gämse, Murmeltiere und Fischotter. Nicht zum Haarwild gehören Wildtiere wie Vögel, Kriechtiere und Igel.

Was passiert bei falschem Verhalten?

Bei Wildunfällen gilt in den meisten Bundesländern eine Meldepflicht. Wird die Polizei bei einem Unfall nicht verständigt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt ist. Wer ein schwer verletztes Tier auf der Straße liegen lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Kfz-Haftpflichtversicherung: übernimmt Schäden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern infolge eines Wildunfalls entstehen, zum Beispiel wenn man durch die Kollision die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und ein anderes Auto beschädigt. Teilkaskoversicherung: übernimmt Schäden am eigenen Wagen infolge eines Wildunfalls. Sonderfälle: Ausweichmanöver und Kollisionen mit anderen Tieren. Bei einem Ausweichmanöver leistet die Versicherung nur, wenn das Ausweichen notwendig war, um größere Schäden zu vermeiden, und wenn Zeugen beweisen können, dass tatsächlich ein unmittelbarer Zusammenstoß bevorstand. Vollkaskoversicherung: übernimmt Schäden infolge eines Wildunfalls und schützt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen (z. B. bei einem Ausweichmanöver ohne entlastende Zeugen)

Gut zu wissen

Schäden durch Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen oder Rinder sind häufig nicht abgedeckt. Bei der Versicherungskammer ist auch der Zusammenstoß mit diesen Tieren mitversichert. Werden die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer reguliert, kann sich die eigene Schadenfreiheitsklasse erhöhen. Ein Wildunfall auf dem Arbeitsweg kann ein Wegeunfall sein. Wird dieser bei der Polizei gemeldet, kommt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsschäden auf. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne mit einem Interviewpartner zu Verfügung.

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Ansprechpartner*innen zum Thema:

Jürgen Haux

Unternehmenskommunikation
Konzern Versicherungskammer
+49 89 2160-3007 juergen.haux@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer- Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
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