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24. Oktober 2024, München

Süßes, sonst gibt´s Saures!

Bei welchen Halloween-Streichen die Versicherung zahlt

„Süßes oder Saures!“ heißt es in den nächsten Tagen, denn nicht nur Halloween steht vor der Tür, sondern auch kleine Hexen, Werwölfe oder Vampire, die nach Süßigkeiten verlangen. Gibt es keine, dann gibt´s Saures – in Form von Streichen. Gerade zu Halloween stellen sich Eltern oft die Frage, wer für Schäden aufkommt, die ihre Kinder anrichten könnten, wenn sie um die Häuser ziehen. Absichern können sich Eltern mit einer Privat-Haftpflichtversicherung. Ob Eltern für ihre Kinder haften, hängt vom Alter des Kindes ab und der Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Bild: Wenn Kinder an Halloween Streiche anstellen, haften die Eltern. In diesem Fall lohnt sich eine Privat-Haftpflichtversicherung. ©VöV

Nicht alle Scherze sind harmlos

Kleine Streiche wie Zahnpasta auf der Türklinke oder eine Plastikspinne auf der Türschwelle sind leichter wegzustecken als Eier an der Hauswand oder ein Böller im Briefkasten. Das ist Sachbeschädigung und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wann ist ein Kind deliktsfähig?

Unter sieben Jahre: Nach dem Gesetz sind Kinder bis zum siebten Lebensjahr nicht deliktsfähig. Das heißt, sie können für den verursachten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. „Eltern können für Schäden der Kinder haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind“, erklärt Bianca Köse, Leiterin der Fachabteilung Haftpflicht bei der Versicherungskammer. „Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Alter der Kinder: Kleinkinder müssen intensiver beaufsichtigt werden als ältere Kinder.“ Zwischen sieben und achtzehn Jahren: Es hängt davon ab, ob das Kind die erforderliche Einsicht hatte oder nicht. Gerichte nehmen an, dass Kinder ab sieben Jahren die Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen. Trotzdem müssen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und sind dafür verantwortlich, dass weder den Kindern noch anderen ein Schaden zugefügt wird. Bianca Köse: „Sind Kinder an Halloween ohne Eltern unterwegs, empfehlen wir den Eltern ihren Kindern zuvor zu erklären, welche Streiche in Ordnung sind und welche nicht. Das ersetzt jedoch nicht die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.“

Abgesichert mit der Privat-Haftpflichtversicherung

Kommt es zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht, müssen Eltern den angerichteten Schaden ihrer Kinder bezahlen. In einem solchen Fall schützt die Privat-Haftpflichtversicherung: Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab – es sei denn, sie wurden vorsätzlich verursacht. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt optimal, denn sie leistet bei berechtigten Forderungen Schadenersatz und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Heutzutage sind selbst Schäden von deliktsunfähigen Kindern versichert, auch wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wer diese Ratschläge befolgt, braucht an Halloween keine Angst mehr vor gruseligen Schadenersatzforderungen zu haben. Eine Audio-Datei mit einem Statement unserer Expertin Bianca Köse können Sie in der Downloadbox bei Bedarf herunterladen.

Downloads zur Presse­mitteilung:

Pressemitteilung als PDF
Poster in Druckqualität
Infografik_Halloween.pdf
Bild in Druckqualität
Boeller_im_Briefkasten.jpg
Audiodatei
Statement Bianca Köse als mp3

Ansprechpartner*innen zum Thema:

Magdalena Hannappel

Unternehmenskommunikation
Konzern Versicherungskammer
+49 89 2160-1136 magdalena.hannappel@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer- Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
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