Die von den geplanten Kommissionen zur Stabilisierung der Finanzlage in der Kranken- und Pflegeversicherung zu erarbeitende Vorschläge sind von zentraler Bedeutung für die zukünftige Qualität des Gesundheitswesens. Insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung ist es entscheidend, dass die junge Generation vor den hohen Pflegekosten bewahrt wird, die zu erwarten sind, wenn die Babyboomer-Generation ins pflegebedürftige Alter kommt. Die Private Krankenversicherung wird diesen Reformprozess mit vollem Einsatz und durchdachten Vorschlägen begleiten – dabei kann die Koalition auf die bewährte Expertise der PKV bei der nachhaltigen und demografiesicheren Finanzierung vertrauen. Wir stehen bereit, unsere Erfahrung einzubringen, um beispielsweise die Pflegevorsorge mit kapitalgedeckten Modellen zu fördern, um langfristige Finanzierungslücken zu schließen.
Da mit den Ergebnissen der geplanten Kommission zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze allerdings erst in 2027 zu rechnen ist, wird der Kostendruck auf die GKV wachsen und weitere Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach sich ziehen. Es ist – gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland – essentiell, hier frühzeitig wirkungsvolle kostendämpfende und damit beitragssatzstabilisierende Maßnahmen zu ergreifen.
Was wir leider im Koalitionsvertrag vermissen, sind konkrete Maßnahmen für die Versicherten in der Privaten Krankenversicherung:
Mehr Prävention für Alle – unabhängig vom Versichertenstatus: Es ist unerlässlich, dass Präventionsstrategien für alle Versicherten unabhängig vom Versicherungsstatus gleichermaßen zugänglich sind. Um effiziente Präventionsmaßnahmen für ihre Versicherten zu implementieren, benötigt die PKV die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten wie die GKV.
Digitalisierung und Datennutzung: Faire Wettbewerbsbedingungen in der Digitalisierung sind erforderlich. Die PKV benötigt auch hier die gleichen Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung von Gesundheitsrisiken und patientenorientierten Interaktion wie die GKV (§ 25 b SGB V). Zudem sollten die Vorteile der elektronischen Patientenakte gleichermaßen PKV- und GKV-Versicherten zugutekommen.
Zudem ist die rasche Umsetzung eines modernen Gebührenverzeichnisses Grundlage für eine faire und transparente Vergütung mit einer deutlichen Stärkung der sprechenden Medizin und damit der Patientenzuwendung. Eine zwischen der Bundesärztekammer und der PKV geeinigte reformierte GOÄ sollte zeitnah umgesetzt werden.