Übersicht Konzern Vorstand Konzernstruktur Ratings & Auszeichnungen Die öffentlichen Versicherer Geschäftsbericht Digitalisierung Übersicht Presse Pressemitteilungen Veranstaltungen Presseverteiler Medienservice Übersicht Karriere Stellenmarkt Wir als Arbeitgeber Übersicht Schüler*innen Ausbildung Kauf­mann/Kauf­frau für Versicherungen & Finanz­anlagen Ausbildung Fach­informatiker*in für Anwendungs­entwicklung Duales Studium Wirtschaftsinformatik Duales Studium Betriebs­wirtschaftslehre Studium mit vertiefter Praxis Wirtschaftsmathematik Ausbildungsintegriertes Studium „Münchner Modell“ Übersicht Studierende Werkstudium Praktikum Abschlussarbeit Übersicht Berufseinsteiger*innen Konzern-Trainee­programm IT-Trainee­programm Direkt­einstieg Übersicht Berufs­erfahrene Karriere im Innen­dienst Karriere im Außen­dienst Übersicht Verantwortung Übersicht Nachhaltigkeit Strategie Produktwelt Kapitalanlage Verantwortung übernehmen Diversity Soziales Engagement & Sponsoring
07. März 2025, München

Weltfrauentag:

Versicherungskammer ermutigt Frauen dem Gender-Pension-Gap entgegenzuwirken

27,1 % der deutschen Frauen beziehen weniger Rente als Männer Frühzeitiger Einstieg in Private Rentenversicherung schützt vor Lücken durch Zinseszins-Effekt Betriebliche Altersvorsorge unterstützt Frauen beim Rentenaufbau mit Steuervorteilen
Es gibt viele Hebel, um die Rentenlücke zu schließen. Quelle: © Verband öffentlicher Versicherer e. V. Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März macht der Konzern Versicherungskammer auf den bestehenden Gender-Pension-Gap aufmerksam. Das Thema Altersvorsorge ist gerade für junge Frauen in Deutschland besonders wichtig, weil sie aufgrund verschiedener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktoren ein höheres Risiko für Altersarmut tragen. Um dem Gender-Pension-Gap zu entgehen, empfiehlt der Konzern Versicherungskammer Frauen, möglichst frühzeitig damit anzufangen, bewusst für das Alter vorzusorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Angesichts alarmierender Zahlen sieht der Versicherer zudem Unternehmen in der sozialen Verantwortung, ihre Mitarbeiterinnen über eine betriebliche Altersvorsorge beim Rentenaufbau finanziell zu unterstützen. Die finanzielle Sicherheit im Ruhestand ist für viele ein fundamentaler Baustein für ein sorgenfreies Leben. Ein Großteil der Frauen kann jedoch noch immer nicht darauf bauen: Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts 2024 beziehen deutsche Frauen noch immer 27,1 % weniger Alterseinkommen als Männer. Ohne die sogenannten Hinterbliebenenrenten, die hauptsächlich Witwen beziehen, sind es sogar erschreckende 39,4 %. Dieser sogenannte Gender-Pension-Gap beschreibt die Unterschiede in den Einkünften zwischen Mann und Frau. Um dem Gender-Pension-Gap zu entgehen, sollten Frauen möglichst früh damit anfangen, bewusst für das Alter vorzusorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. „Je früher man damit beginnt, desto mehr Geld steht im Alter zur Verfügung. Der Zinseszinseffekt greift den Versicherten dabei unter die Arme. Dabei werden angefallene Zinsen auf das zurückgelegte Kapital wieder weiter verzinst, sodass der Anteil der Zinsen am gesamten Angesparten überproportional steigt“, erklärt Martin Fleischer, Mitglied des Vorstands Personenversicherung im Konzern Versicherungskammer. Ein frühzeitiger Beginn ist umso wichtiger, da Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung statistisch gesehen länger von ihrer Rente leben müssen als Männer.

Der Zinseszins schützt vor Lücken

Sobald der Grundstein für die finanzielle Vorsorge gelegt ist, wirken sich zudem spätere Unterbrechungen bei der Einzahlung weniger stark auf die spätere Rente aus. Das ist besonders relevant, da Frauen nach wie vor die meiste Care-Arbeit übernehmen – egal, ob es dabei um Kinder oder pflegebedürftige Eltern geht. „Diese Auszeiten können mit Hilfe des Zinseszinses meistens ausgeglichen werden. Wer jedoch erst spät mit dem Aufbau von Kapital beginnt, verliert diesen Vorteil, da die Ansparphase zu kurz ist. In diesem Fall bleibt bei Renteneintritt hauptsächlich nur der eingezahlte Betrag, ohne nennenswerte Zusatzgewinne“, so Fleischer. Laut Statistischem Bundesamt war 2023 jede fünfte Frau über 65 Jahren armutsgefährdet – eine alarmierend hohe Zahl sowohl für die gesellschaftliche Gleichberechtigung als auch die individuelle Lebensplanung. „Daher ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) so wichtig wie noch nie. Ihre Besteuerung greift nämlich erst in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass die Steuern auf die angesparten Gelder erst dann gezahlt werden müssen, wenn die Versicherten ihre Rentenzahlungen erhalten. Gerade bei dem tendenziell geringen weiblichen Alterseinkommen ist der Steuersatz zu diesem Zeitpunkt in der Regel ebenfalls geringer“, sagt Frank A. Werner, Vorstand für die betriebliche Altersvorsorge im Konzern Versicherungskammer. Dies führt zu einer reduzierten Steuerbelastung und bedeutet, dass mehr netto vom Bruttogehalt zur Verfügung steht.

Zur richtigen Zeit Steuern zahlen

In der Ansparphase wird bei der bAV der Anteil, den die Arbeitnehmerinnen einzahlen, direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Das führt zu geringeren Steuern auf das Bruttogehalt. Dieser Mechanismus ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen, mehr für das Alter anzusparen, als sich im Nettogehalt widerspiegelt. Legt eine Person (wohnhaft in NRW, kinderlos, zahlt keine Kirchensteuer) bei einem monatlichen Gehalt von 2.500 Euro beispielsweise jeden Monat 100 Euro zur Seite, beträgt der Nettoaufwand bei den Steuerklassen I und IV lediglich rund 58 Euro. Bei Steuerklasse V sind es 45 Euro und bei Steuerklasse III rund 79 Euro. Der Unterschied kommt durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben zustande. Solange dadurch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden und im Tarifvertrag nichts Anderweitiges festgehalten wurde, sind Arbeitgebende durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zudem dazu verpflichtet, bei diesen so genannten Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 % des umgewandelten Beitrages zu gewähren. Außerdem ist es möglich, ausgebliebene Einzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, sollte das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich ein vollständiges Kalenderjahr ruhen.
Es gibt also viele Hebel, um dem Gender-Pension-Gap entgegenzuwirken und der Gleichberechtigung wieder ein Stück näherkommen.
Weiterführende Informationen: Ratgeber Altersvorsorge & Lebensversicherung Private Rentenversicherung Betriebliche Altersvorsorge

Downloads zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung als PDF

Ansprechpartner*innen zum Thema:

Christian Thomas

Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer +49 89 21 60-3769 christian.thomas@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
Das könnte Sie auch interessieren

Ansprech­partner*innen

Wir halten Sie auf dem Laufenden Lernen Sie unser Team der Unternehmenskommunikation kennen. Zu unseren Ansprechpersonen

Presseverteiler

Immer informiert bleiben Wir informieren Sie über aktuelle Themen. Zum Presseverteiler

Medienservice

Pressefotos, Standort-Bilder & mehr Hier finden Sie offizielle Pressefotos und unsere Mediathek. Zum Medienservice
Zurück zur Übersicht