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26. September 2025, München

Vorsicht auf den Straßen:

Mehr Wildunfälle im Herbst

Läuft einem Wild vors Auto, dann gilt: bremsen, hupen, abblenden. Kommt es doch zu einem Zusammenstoß mit Wild, sind drei Dinge besonders wichtig: Unfallstelle sichern, Polizei verständigen und das Wild nicht anfassen. Quelle: ©Versicherungskammer
Rund 280.000 Wildunfälle in Deutschland zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich. Mit Beginn des Herbstes steigt das Risiko für einen Wildunfall um 10 Prozent*. Die Versicherungskammer warnt Autofahrerinnen und Autofahrer vor erhöhter Gefahr und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten.

*Quelle:  www.gdv.de

Wildunfällen vorbeugen

Vor allem in den frühen Morgenstunden und in der Abenddämmerung sind Wildtiere wie Rehe und Wildschweine besonders aktiv. Sie queren häufig unerwartet die Fahrbahn, vor allem auf Landstraßen. Paul Martens, Hauptabteilungsleiter Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer, rät: „Autofahrer sollten das Tempo anpassen, stets bremsbereit sein und die Hinweisschilder ernst nehmen. Bei 80 statt 100 km/h ist der Bremsweg um 25 Meter kürzer. Das kann Leben retten.“

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Nach einem Zusammenstoß mit Wild sind drei Dinge besonders wichtig: Unfallstelle sichern, Polizei verständigen und das Wild nicht anfassen. „Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Wildunfall der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet werden. Hier erhalten Sie eine Wildbescheinigung. Anschließend melden Sie das Unfallereignis direkt der eigenen Versicherung“, ergänzt Martens. Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild. Darunter fallen Tiere wie Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse, Luchse, Gämse, Murmeltiere und Fischotter. Nicht zum Haarwild gehören Wildtiere wie Vögel, Kriechtiere und Igel.

Wie steht es um den Versicherungsschutz?

Schäden an Ihrem Fahrzeug sind nach Zusammenstößen mit dem genannten Haarwild im Rahmen der Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Regulierung erfolgt ohne Rückstufung. Schäden durch Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen oder Rinder sind häufig nicht abgedeckt. Bei der Versicherungskammer ist auch der Zusammenstoß mit diesen Tieren mitversichert. Ein Wildunfall auf dem Arbeitsweg kann ein Wegeunfall sein. Wird dieser bei der Polizei und / oder dem Jagdpächter gemeldet, kommt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsschäden auf.   Für weitere Fragen vermitteln wir Ihnen gerne einen fachkundigen Interviewpartner.

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Ansprechpartner*innen zum Thema:

Magdalena Hannappel

Unternehmenskommunikation
Konzern Versicherungskammer
+49 89 2160-1136 magdalena.hannappel@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer- Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
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