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28. Oktober 2025, München

Halloween steht vor der Tür

Wer haftet bei Streichen?

Damit das Gruselfest in der letzten Oktobernacht Freude und keine teuren Nachwirkungen nach sich zieht, gibt die Versicherungskammer wertvolle Tipps.
Halloween sorgt für Spaß und Grusel, birgt aber auch Risiken, wenn Streiche Schäden verursachen. Die Versicherungskammer gibt hilfreiche Tipps, worauf dabei zu achten ist. Quelle: © GettyImages-1166237234

Wer haftet für Halloween-Schäden?

So spaßig Halloween ist, so ernst kann es werden, wenn vor lauter Streichen und Gruselspaß Schäden entstehen. Schnell stellt sich die Frage: Wer bezahlt die Reparatur, wenn ein Ei das Auto verziert oder eine Fensterscheibe zu Bruch geht?

Für Kinder gilt:
Unter 7 Jahren: Nach dem Gesetz sind Kinder bis zum siebten Lebensjahr nicht deliktsfähig. Das heißt, sie können für den verursachten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Eltern können für Schäden der Kinder haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Alter der Kinder: Kleinkinder müssen intensiver beaufsichtigt werden als ältere Kinder. Zwischen sieben und achtzehn Jahre: Es hängt davon ab, ob das Kind die erforderliche Einsicht hatte oder nicht. Gerichte nehmen an, dass Kinder ab sieben Jahren die Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen. Trotzdem müssen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und sind dafür verantwortlich, dass weder den Kindern noch anderen ein Schaden zugefügt wird. Sind Kinder an Halloween ohne Eltern unterwegs, empfiehlt es sich, den Kindern zuvor zu erklären, welche Streiche in Ordnung sind und welche nicht. Das ersetzt jedoch nicht die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. Mutwillige Beschädigungen wie Eierwerfen oder das Bemalen von Häusern sind rechtlich Sachbeschädigung und können zur Anzeige und zu Schadensersatzforderungen führen.

Was zahlt die Versicherung?

Privathaftpflicht springt ein, wenn Schäden fahrlässig, also aus Versehen, entstehen (z.B. das Umstoßen eines Blumentopfes beim Klingelstreich).  Sie zahlt jedoch nicht, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde. Wohngebäudeversicherung kann helfen – allerdings nur, wenn Vandalismus mitversichert ist. Kfz-Versicherung: Vandalismus am Auto ist ein Fall für die Vollkasko, nicht die Teilkasko. Achtung: Im Schadenfall kann es zu Selbstbeteiligung und Rückstufung kommen.

Praktische Tipps für eine sichere Halloween-Nacht

Andreas Zodet, Leiter der Fachabteilung Haftpflicht bei der Versicherungskammer, weiß: „Kinder sollten frühzeitig über die rechtlichen Folgen von Streichen aufgeklärt werden. Bei jüngeren Kindern ist es wichtig, sie zu begleiten oder im Blick zu behalten. Kommt es trotzdem zu einem Schaden, sollte dieser dokumentiert, angezeigt und der Versicherung gemeldet werden. Am liebsten sind jedoch harmlose Streiche und kreative Scherze ohne Folgen für Dritte.“

Fazit: Halloween – Spaß mit Respekt

Halloween ist ein zauberhaftes Fest voller Fantasie, Magie und ein bisschen Nervenkitzel. Bereits 2000 Jahre zuvor feierte man das Fest in Irland, um sich vor umherziehenden, bösen Geistern zu schützen. Wer Streiche spielt, sollte dabei immer das Eigentum und das Wohlergehen anderer im Blick haben. Denn ob kleines Gespenst oder großer Vampir: Schäden, die mit Absicht entstehen, zahlt keine Versicherung – und schnell wird aus dem Fest des Grauens eine wahre Gruselgeschichte für den Geldbeutel.

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Ansprechpartner*innen zum Thema:

Magdalena Hannappel

Unternehmenskommunikation
Konzern Versicherungskammer
+49 89 2160-1136 magdalena.hannappel@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer- Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
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