Wer haftet für Halloween-Schäden?
So spaßig Halloween ist, so ernst kann es werden, wenn vor lauter Streichen und Gruselspaß Schäden entstehen. Schnell stellt sich die Frage: Wer bezahlt die Reparatur, wenn ein Ei das Auto verziert oder eine Fensterscheibe zu Bruch geht?
Für Kinder gilt:
Unter 7 Jahren: Nach dem Gesetz sind Kinder bis zum siebten Lebensjahr nicht deliktsfähig. Das heißt, sie können für den verursachten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Eltern können für Schäden der Kinder haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Alter der Kinder: Kleinkinder müssen intensiver beaufsichtigt werden als ältere Kinder.
Zwischen sieben und achtzehn Jahre: Es hängt davon ab, ob das Kind die erforderliche Einsicht hatte oder nicht. Gerichte nehmen an, dass Kinder ab sieben Jahren die Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen. Trotzdem müssen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und sind dafür verantwortlich, dass weder den Kindern noch anderen ein Schaden zugefügt wird. Sind Kinder an Halloween ohne Eltern unterwegs, empfiehlt es sich, den Kindern zuvor zu erklären, welche Streiche in Ordnung sind und welche nicht. Das ersetzt jedoch nicht die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
Mutwillige Beschädigungen wie Eierwerfen oder das Bemalen von Häusern sind rechtlich Sachbeschädigung und können zur Anzeige und zu Schadensersatzforderungen führen.