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27. Januar 2025, München

Winterdienst: Damit Landwirte nicht aufs Glatteis geraten

Was Landwirte beachten und welche Versicherungen sie überprüfen sollten

Im Winter übernehmen Landwirte mit ihren Maschinen oft den Winterdienst für die Kommune oder auf dem Supermarkt-Parkplatz. Damit dieser Nebenerwerb nicht zum Verlustgeschäft wird, sollten Landwirte vor dem ersten Einsatz ihren Versicherungsschutz überprüfen.
Landwirte übernehmen oft den Winterdienst ihrer Kommune. Dafür sollten sie ausreichend versichert sein. Quelle: ©Versicherungskammer

Wer haftet bei Unfällen durch Schnee und Eis?

Vergibt die Kommune den Auftrag Winterdienst an einen Landwirt, wird ihm damit die Verkehrssicherungspflicht übertragen. „Das bedeutet, der Dienstleister haftet für alle Personen- und Sachschäden, wenn Gehwege, Straßen oder Plätze mangelhaft geräumt wurden. Trotzdem obliegt der Kommune die Überwachungs- und Kontrollpflicht. Sie muss überprüfen, ob der beauftragte Landwirt den Winterdienst ordnungsgemäß ausgeführt hat“, erklärt Markus Maier, Hauptabteilungsleiter Marktmanagement Gewerbe-Landwirtschaft-Privat bei der Versicherungskammer.

Wie hoch ist das Risiko bei Personenschäden?

Die meisten Unfälle von Fußgängern passieren in den Wintermonaten. Krankenversicherer fordern oft Kosten für Krankenhausaufenthalte und Heilbehandlungen zurück oder Geschädigte erheben Anspruch auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Zahlen muss, wer für die Sicherheit verantwortlich ist. In diesem Fall haftet der Subunternehmer, der den Winterdienst ausführt für die Forderungen. „Wichtig ist, darauf zu achten, ausreichende Versicherungssummen in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung zu verhandeln. Als Richtwert gilt: mindestens fünf Millionen Euro für Personenschäden“, informiert Markus Maier.

Welche Maschinen sind versichert?

Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Zugmaschinen versichert, wenn sie in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Der Winterdienst gilt jedoch nicht als landwirtschaftlicher Verwendungszweck. Markus Maier rät: „Landwirte sollten die Tätigkeit bei ihrem Versicherer anmelden, damit Arbeiten vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Räumschilder und Streuaufsätze gelten als Sonderzubehör und sollten mitversichert werden, damit im Schadenfall die Leistungen nicht eingeschränkt werden.“

An welche Versicherer muss der Winterdienst gemeldet werden?

Kfz-Versicherung: Wird ein Schlepper eingesetzt, sollte der Kfz-Versicherer über das neue Risiko informiert werden. Bei einigen Kfz-Versicherern wird der kommunale Winterdienst sogar ohne Beitragszuschlag mitversichert. Betriebshaftpflichtversicherung: Die Kfz-Versicherung kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges zurückzuführen sind. Steht die Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund, braucht es eine Deckung in der Betriebshaftpflichtversicherung. Große Schäden können auch entstehen, wenn die Räumpflicht nicht erfüllt werden kann. Das ist der Fall, wenn der Winterdienst verspätet, unzureichend oder gar nicht erledigt wird. Sinnvoll ist es, bei Verhinderung eine Vertretung einzuweisen. Eine ausreichend gedeckte Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur Schadenersatzforderungen, sondern wehrt auch Ansprüche ab, die unberechtigt gegen den Versicherten gestellt werden. Das kann passieren, wenn jemand außerhalb der festgelegten Räumzeiten, zum Beispiel in der Nacht, ausrutscht und sich dabei verletzt.

Autos aus dem Schnee ziehen – Welche Versicherung ist verantwortlich?

Spontane Hilfeleistungen sind grundsätzlich versichert, allerdings müssen folgende Punkte beachtet werden: Wenn die Zugmaschine und der Pkw beim Abschlepp- oder Bergevorgang verbunden sind, deckt die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung keine Schäden an den Fahrzeugen. Entschädigungszahlungen sind nur mit einer Kaskoversicherung möglich. Wenn eine Kaskoversicherung besteht, sind in der Regel Schäden am eigenen, aber nicht am fremden Fahrzeug gedeckt. Grundsätzlich gilt: Bevor Landwirte Arbeiten übernehmen, sollten sie einen Versicherungsexperten kontaktieren und sich beraten lassen.

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Ansprechpartner*innen zum Thema:

Magdalena Hannappel

Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer +49 89 21 60-1136 magdalena.hannappel@vkb.de

Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und befindet sich unter den Top 10 der Erstversicherer in Deutschland. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.200 Beschäftigte, davon rund 300 Auszubildende.
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