Wichtig: Der Antrag auf Versicherungsschutz für die Gefahr Trockenheit muss in der Direktion der Versicherungskammer Bayern ankommen bis
1. März für Getreide, Raps, Hülsenfrüchte, Samengewinnung, sonstige Ölfrüchte und sonstige Druschfrüchte,
1. April für Grünland und Ackerfutter,
1. Mai für Mais, Hirse, Rüben und Kartoffeln.
Geht der Antrag später ein, kann kein Versicherungsschutz mehr geboten werden – und damit auch keine staatliche Förderung im Jahr 2026.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten die Landwirt*innen auch die Versicherungssummen kritisch prüfen und ggf. nach oben anpassen. Zudem steigt ihr Aufwand durch deutlich gestiegene Dünger- und Pflanzenschutzmittelpreise.
Weitere Infos bei allen Vertriebspartnern der Versicherungskammer Bayern und hier:
Ernteversicherung Ernteschutz Bayernpolice