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Kapitalanlage

Ausschluss­kriterien

Ausschlüsse schaffen einen öko­logischen & sozialen Mindest­standard in der Kapital­anlage

Ausschlusskriterien sind ein wichtiger Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Begonnen haben wir mit Ausschlüssen bei Anlagen in Agrarrohstoffe und Finanzinstrumente zur Spekulation auf Nahrungsmittel. Seitdem haben wir unsere Kriterien erweitert und einen Mindesstandard für die Kapitalanlagen des Konzerns Versicherungskammer geschaffen, der unserem Werteverständnis als Versicherer der Regionen entspricht. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien unterliegt dabei strengen internen Kontrollen. Unseren Ausschlussansatz überprüfen wir regelmäßig auf Aktualität und Angemessenheit.

Fossile Brennstoffe

Wir werden unsere Investitionen in Projekte und Unternehmen, die Kohle fördern und/oder Strom aus Kohle generieren, bis 2035 sukzessive auf null reduzieren, siehe: Positionierung zu Investitionen im Kohlesektor

UN Global Compact

Wir schließen Investitionen in Unternehmen aus, bei denen schwere Verstöße gegen grundlegende internationale Normen des UN Global Compact (UNGC) festgestellt wurden.
 

Freedom House Index

Wir schließen Investitionen in Staaten aus, in denen politische Rechte und bürgerliche Freiheiten nicht gewährleistet sind – sogenannte „nicht-freie Staaten“ in der Klassifikation des Freedom House Index.


 

Tabak

Wir schließen Investitionen in Unternehmen aus, die Tabakprodukte herstellen.

 

Kontroverse Waffen

Wir schließen Investitionen in Unternehmen aus, die in die Produktion kontroverser Waffen involviert sind. Dies umfasst u.a. ABC-Waffen, Streumunition und Nuklearwaffen.

Lebensmittelspekulation

Wir schließen Anlagen in Agrarrohstoffe und Finanzinstrumente zur Spekulation auf Nahrungsmittel aus.

 
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