Versicherungsschutz der Ernte gegen Frost noch bis 1. Februar ohne Wartezeit möglich
Spätfröste im April und Mai führten in den vergangenen Jahren zu hohen Ertragsausfällen in der Landwirtschaft. Betroffen waren vor allem Obstbauern und Winzer, regional kam es auch zu Schäden beim Getreide. Die Versicherungskammer Bayern bietet mit ihrer Ernteversicherung „ErnteSchutz Vario“ auch Schutz vor Ernteausfällen, die durch Frost verursacht werden. Für den Einschluss Frost-bedingter Ernteausfälle ist der 1. Februar ein wichtiger Termin.
Raimund Lichtmannegger, Leiter Direktion Landwirtschaft: „Für alle Neuanträge, die vor dem 1. Februar bei der Versicherungskammer Bayern eingehen, besteht Versicherungsschutz bereits ab dem Tag nach Antragseingang. Für nach diesem Datum eingehende Anträge beginnt der Versicherungsschutz für Frost erst nach einer Wartezeit von vier Wochen, die mit Eingang des Antrags bei der Versicherungskammer Bayern beginnt.“
Obst- und/oder Weinbaubetriebe können dabei von staatlichen Förderungen profitieren. Denn Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bezuschussen die Prämien zur Frostversicherung mit bis zu 50 Prozent.