München
21. Februar 2022

Ernteversicherung: Bei der Anbaumeldung auf ausreichende Versicherungs­summen achten

Landwirte mit einer Ernteversicherung sollten ihren diesjährigen Anbau frühzeitig an die Versicherungskammer Bayern melden, um einen aktuellen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zwar ist die Abgabe online bis 31. Mai möglich, erste schwere Schadenereignisse treten aber erfahrungsgemäß bereits Anfang des Frühjahrs auf. Zudem erhalten Landwirte, die ihren Anbau bis 31. März melden und Lastschrifteinzug vereinbart haben, zwei Prozent Skonto auf ihren Jahresbeitrag.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten die Landwirte auch die Versicherungssummen kritisch prüfen und ggf. nach oben anpassen. Denn vor allem die Preise für Getreide, Mais sowie Hülsen- und Ölfrüchte sind im Vergleich zum Vorjahr auf hohem Niveau. Deutlich gestiegene Dünger- und Pflanzenschutzmittelpreise erhöhen auf der anderen Seite zudem den Aufwand erheblich.
Raimund Lichtmannegger, Leiter Direktion Landwirtschaft bei der Versicherungskammer Bayern, rät deshalb den Landwirten, bei der Anbaumeldung die Hektarertragswerte an den aktuellen Marktpreisen der Frucht auszurichten und sich an den im Anbauportal vorgeschlagenen Werten zu orientieren. Für ertragreiche Gunstlagen können auch höhere Summen vereinbart werden. „Die höheren Werte sind günstig versicherbar und es ist sichergestellt, dass nach einem Schaden auch der tatsächliche Ertragsausfall ersetzt wird“, sagt Lichtmannegger.
Weizenfeld

Landwirte sollten die höheren Marktpreise für viele Kulturen bei den Hektarwerten berücksichtigen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bildnachweis: Versicherungskammer

Weitere Informationen bei allen Vertriebspartnern der Versicherungskammer Bayern oder unterhttps://www.vkb.de/content/versicherungen/landwirte/ernteversicherung-ernteschutz/

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