Mit den Pfingstferien startet die Urlaubssaison in Deutschland. Familien, Alleinreisende, Paare oder Freundesgruppen – viele planen, in diesem Sommer zu verreisen. Bevor es losgeht, sollte der Versicherungsschutz überprüft werden. Hier die Top 6 für einen sorgenfreien Urlaub:
- Die bestmögliche Versorgung bei einer Verletzung oder Erkrankung im Urlaub bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung
- Bei Missgeschicken vor oder während einer Reise verringert eine Reiserücktrittkosten- und Reiseabbruchversicherung entsprechende Kosten
- Corona-Versicherung erstattet Kosten bei einer COVID-19-Erkrankung und Quarantäne-Maßnahmen
- Private Haftpflichtversicherung und private Unfallversicherung sorgen für die nötige Absicherung nicht nur für abenteuerlustige Urlauber*innen
- Viele mitgeführte Gepäckstücke sind in der Hausratversicherung auch am Urlaubsort versichert
Auslandsreisekrankenversicherung – wenn eine Krankheit das Reiseglück trübt
Vor einem Unfall, einer Verletzung oder einer ernsthaften Erkrankung ist auch im Urlaub niemand sicher. Gut zu wissen, dass man dann nicht auf eine professionelle ärztliche Behandlung verzichten muss. Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet dafür eine passende (Versicherungs-)Lösung. Fakt ist, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Ländern keinen Versicherungsschutz genießen. Selbst in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist er nur begrenzt. So können erstaunlich hohe Kosten entstehen und ein Rücktransport muss oftmals selbst bezahlt werden – auch bei privat Krankenversicherten. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung auch für Privatversicherte. Zudem bestehen auch viele Länder, insbesondere im Umfeld der Coronapandemie auf den Nachweis einer entsprechenden Auslandsreisekrankenversicherung, z. B. Thailand oder Kuba. Auch dies sollte vor dem Antritt der Reise gecheckt werden.
Reiserücktrittkosten- und Reiseabbruchversicherung – bei einem Missgeschick vor oder nach Reiseantritt
Wenn man die Reise nicht antreten kann, verringert eine Reiserücktrittkostenversicherung entsprechende Kosten. Mit einer Einmal-Reiserücktrittsversicherung schützt man eine einzelne Reise besonders günstig. Dabei kann man zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Immer abgesichert sind dabei die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen und bestimmte Mehrkosten. Andere Leistungen, wie beispielsweise der Schutz bei Reiseabbruch, können gezielt ergänzt werden. Einmal Verreisen im Jahr reicht nicht? Mit einer Reiserücktrittsversicherung für das ganze Jahr sichert man gleich mehrere Reisen auf einmal ab.
Da in einer Pandemie manche Leistungen der klassischen Reiserücktrittkosten- und Reiseabbruchversicherung nicht immer greifen, bietet z. B. eine Corona-Versicherung bei COVID-19-Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen einen wichtigen Zusatzschutz: Anfallende Stornokosten, Umbuchungsgebühren für den Rückflug, zusätzliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Mehrkosten für verspätete Hinreise werden erstattet.
Private Haftpflichtversicherung – die wichtigste Absicherung überhaupt
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen dafür aufkommen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung mit die wichtigste Absicherung überhaupt. Schutz im Ausland ist z. B. weltweit bis ein Jahr möglich, europaweit sogar zeitlich unbegrenzt. Auch hier ist ein Blick in die entsprechenden Tarife vorteilhaft.
Private Unfallversicherung – weltweit und rund um die Uhr geschützt
Ob man sportlich aktiv ist oder lieber auf Sightseeing-Tour geht: In jedem Fall will man die Freizeit auch im Urlaub unbeschwert genießen. Was viele nicht bedenken, in der Freizeit passieren rund 70 Prozent aller Unfälle, bei Kindern sind es sogar 80 Prozent. Bei Unfällen in der Freizeit besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Für einen entspannten Urlaub springt hier die private Unfallversicherung ein: Sie schützt weltweit und rund um die Uhr.
Hausratversicherung – gilt auch für unterwegs
Sie ist auch dann gültig, wenn die versicherte Wohnung vorübergehend unbewohnt ist. Viele mitgeführte Haushaltsgegenstände sind durch die Außenversicherung im Hausrattarif auch am Urlaubsort bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze versichert (beispielsweise Gepäck im Hotelzimmer).