München
18. März 2024

Versicherungskammer Bayern empfiehlt der Landwirtschaft:

Jetzt Anbau online melden und Förderung bekommen

Ab 18. März können Landwirtinnen und Landwirte die staatliche Förderung gegen Naturgefahren beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beantragen (Mehrfachantrag) – sobald sie dort ihre Flächen in iBALIS melden, dem Serviceportal des Ministeriums für die bayerische Landwirtschaft.
Ackerbau

Ab 18. März können Landwirtinnen und Landwirte die staatliche Förderung gegen Naturgefahren beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beantragen (Mehrfachantrag).
Quelle: Versicherungskammer Bayern

Auch bei der Versicherungskammer können Kundinnen und Kunden ab sofort die Ackerbaukulturen für ihren diesjährigen Anbau unkompliziert online melden – über die bewährte Anwendung ErnteSchutz Online (www.ernteschutz-online.vkb.de) – und im gleichen Schritt einen Fördervertrag („Bayernpolice“) abschließen. Dort ist auch ein Rechner hinterlegt, mit dem man seinen Förderbeitrag selbst berechnen kann.
Seit 2023 unterstützt der Freistaat Bayern die Absicherung der Landwirtinnen und Landwirte gegen Naturgefahren mit einer Förderung der Beiträge für die Ernteversicherung von bis zu 50 Prozent.

Risiko Trockenheit einschließen: Frist 1. Mai beachten!

Landwirtinnen und Landwirte sollten außerdem die Frist für den Einschluss der Trockenheit (nur bei Ackerbau) in den Versicherungsschutz beachten, die am 1. Mai 2024 endet. Mit diesem Datum endet auch die Möglichkeit, für dieses Jahr staatliche Förderung zu beantragen. Denn die staatliche Förderung der Mehrgefahrenversicherung sieht unter anderem die verpflichtende Deckung von Trockenheitsrisiken vor.

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